Aktuelles

    
Berichte aus den Klassen
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NEWSLETTER Förderverein













Sportfest, 26.5.2023

Auch in diesem Jahr haben wir bei unserem Sportfest alles gegeben.
Die Lehrer hatten alles vorbereitet.

Mit der tollen Hilfe lieber Eltern
konnten wir unser Sportfest durchführen.

Es wurde geworfen, gerannt und gesprungen.
Wie immer hatten wir viel Spaß!

   

   

   

   

    

 

 

 

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TRIXITT Sporttag 21.04.2023



   

     

   

     



     

   

     



 


 

 

 

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Karneval 17.02.2023

Alle Klassen starteten den heutigen Tag mit kleinen Spielen im Klassenraum.
Anschließend ging es in einer (Schul-) Polonäse in die Turnhalle, wo kräftig gefeiert wurde.
Abschließend ´flogen´ dann noch die Kamelle mit einem lauten Helau durch die Turnhalle.





   

   

       

    

   

         

   

   

       

   

   

   

 

 

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Verabschiedung Frau Scherer 31.01.2023


Nach 21 Jahren als Schulleiterin der Marktschule verabschiedet sich Frau Scherer
in den wohlverdienten Ruhestand.

   

     

   

     

 


 

 

 

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Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Stand 25.01.2023

Liebe Eltern,

liebe Erziehungsberechtigte,

 

heute wende ich mich an Sie, um Sie über die Folgen der am 31. Januar 2023 auslaufenden Coronaverordnungen für unsere Schulen zu informieren. Fast drei Jahre hat der Umgang mit dem Coronavirus unseren Alltag und insbesondere das Schulleben erheblich geprägt. Uns allen ist es durch eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gemeinsam gelungen, im Schulalltag gut durch den Herbst und den Winter zu kommen. Für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr herzlich.

Die aktuelle Situation ermöglicht es uns nun, verantwortlich einen großen Schritt wieder hin zu einer gelebten Normalität im Schulbereich zu gehen. Die Immunisierung in der Bevölkerung - und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräften - durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion besteht auf einem hohen Niveau.

Die aktuellen Änderungen in Nordrhein-Westfalen korrespondieren mit vergleichbaren Anpassungen der Coronaschutzregeln in fast allen anderen Bundesländern. Mit dem 31. Januar 2023 werden daher auch die für den Schulbereich relevanten Verordnungen in ihrer aktuellen Form auslaufen.

 

In Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind ab dem 1. Februar 2023 folgende Punkte für Sie von besonderer Bedeutung:

Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden - bis die Bestände aufgebraucht sind.

In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. Sie, die Eltern und Erziehungsberechtigten, entscheiden, wie in den vergangenen Monaten eigenverantwortlich. Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1, Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder, sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können. An den Schulen gelten im Übrigen die allgemeingültigen Hygieneregeln.

Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Ich vertraue hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen.

Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz).

Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben (https://www.schulministerium.nrw/lueftunq-raumluftfilterqeraete-und-co2-messqeraete).

Wir werden gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Entwicklungen weiter intensiv verfolgen. Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, sind wir jederzeit in der Lage, entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben.

Über das Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) werden wir auch weiterhin aktuelle Informationen zur Verfügung stellen. Der nun gewählte Schritt hin zu einer gelebten Normalität im Schulalltag ist vor dem Hintergrund der medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen konsequent und trägt für alle am Schulleben Beteiligten zu einem verantwortungsvollen Schulalltag bei.

Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihr Engagement in dieser für die gesamte Gesellschaft sehr fordernden Zeit und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Feller

Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen


 

 

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Weihnachtsgottesdienst 22.12.2022

Zum Abschluss des Jahres 2022 feierten wir am letzten Schultag
unseren ökumenischen Gottesdienst.
Die Dorfkirche war gut gefüllt und es herrschte eine schöne Stimmung.
Die Kinder der Stufe 4 bescherten uns allen eine schöne Einstimmung auf
das Weihnachtsfest!

   

   

   



 

 

 

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Theaterstück in der Aula, 06.12.2022
"Der Weihnachtstannenmantelbaum"
gesponsert vom Förderverein


Ein weihnachtliches Theaterstück mit Gebrr und Grimm, einem Mantel, einer Axt, keinem Tannenbaum und einem garantiert
glücklichen Ende. Frei nach dem Märchen von Hans Christian Andersen "DER TANNENBAUM". 

Noch ein Türchen im Adventskalender öffnen und dann ist endlich Weihnachten! Gebrr kann es kaum noch abwarten!
Da brennen Weihnachtskerzen, da isst man Weihnachtskekse und trinkt Weihnachtspunsch, da erzählt man Weihnachtsmärchen 
und packt Weihnachtsgeschenke unterm Weihnachtsbaum aus.
Und jeden Moment muss Grimm mit dem Tannenbaum da sein. Aber was für eine Enttäuschung, er hat keinen Tannenbaum mehr 
bekommen, alle ausverkauft, alle weg. Weihnachten ohne Weihnachtsbaum, das ist für Gebrr kein Weihnachten.

Um Gebrr zu trösten, erzählt Grimm ihr das Märchen vom Tannenbaum, das sich allerdings auch als traurig erweist. 
Trotzdem sind die beiden schnell mitten in der Geschichte, schlüpfen in die Rollen und schaffen es, trotz des traurigen Märchens 
zu einem glücklichem Ende zu kommen: mit Weihnachtskerzen, Weihnachtskeksen, Weihnachtspunsch und Weihnachtsgeschenke 
unterm Weihnachtsbaum.


   

       

   

       

 


 

 

 

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20. Nikolaus – Fußballturnier an der GGS ´Marktstr.´


Am 02.12.2022 war die GGS ´Marktstr.´ zum 20. Mal Ausrichter dieses Fußballturniers. 
Nach einer Coronapause in den letzten Jahren trafen 2022 vier Mannschaften aufeinander,
um den begehrten Wanderpokal für ein Jahr behalten zu dürfen:

GGS `Marktstr.´, GGS ´Gerhart-Hauptmann-Schule´, 
GGS ´van-Gogh-Schule´, GGS ´Borgschenhof´

   

Nach 11 Wochen schweißtreibenden Trainings waren wir alle hochmotiviert in dieses Turnier gegangen.
In vielen spannenden Spielen zeigten alle Kinder großen Teamgeist und erreichten einen sensationellen 1. Platz.

   

   

   


Am Ende gab es nach spannenden und fairen Spielen folgenden Endstand:

Platz

Mannschaft

Punkte

Tore

1.

GGS ´Marktschule´ 14 9 : 2

2.

GGS ´Borgschenhof´ 13 12 : 4

3.

GGS ´Gerhart-Hauptmann´ 3 1 : 6

4.

GGS ´van Gogh Schule´ 2 2 : 12





 

 

 

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St. Martin 18.11.2022




   

   

   

   

   

   

   

   

   

   







 

 

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Absage Infoabend weiterführende Schulen

Liebe Eltern der Stufe 4,

wegen steigender Coronazahlen haben wir zusammen mit den umliegenden Grundschulen beschlossen, dass der Infoabend Stufe 4 nicht in Präsenz stattfindet, sondern dass Sie alle Informationen schriftlich erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Die Klassenlehrerinnen der Stufe 4

 

 

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Elternbrief vom Schulministerium 30.09.2022

Corona- und Energiesparmaßnahmen an Schulen


Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,


ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über mögliche neue Regelungen
im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den aktuell diskutierten
Energiesparmaßnahmen in Schulen zu informieren.


Im Hinblick auf eine mögliche Intensivierung des Infektionsgeschehens im
Herbst und Winter hat der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz
(IfSG) geändert und den Ländern die Möglichkeit zur Festlegung von
Schutzmaßnahmen eröffnet. Das Gesetz enthält nun folgende, für Schulen
bedeutsame Änderungen:
Die Länder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 für
Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und für Beschäftigte in
Schulen unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht vorsehen. Die
Klassen 1 bis 4 sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Landesregierung
wird entsprechend der Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz von dieser
Ermächtigung Gebrauch machen, sofern das Infektionsgeschehen dies
erfordert. In diesem Fall werden die Schulen rechtzeitig darüber informiert.
Zunächst einmal bleibt es aber auch nach den Herbstferien 2022 bei der bisher
ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.


Unser wichtigstes Ziel bleibt weiterhin, den Schulbetrieb und Präsenzunterricht
durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen
und für die psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler besonders
wichtig ist.

In Bezug auf die Teststrategie bleibt es nach den Herbstferien - wie zuletzt
bereits gut eingespielt und erfolgreich praktiziert - bei der Empfehlung der
anlassbezogenen Testungen im häuslichen Umfeld, d.h. nur im Verdachtsfall
soll wie auch bisher getestet werden. In diesem Zusammenhang vielen Dank
an Sie für Ihren besonnenen und vertrauensvollen Umgang mit den Testungen
zu Hause! Ihr guter Umgang mit den Testungen ist ein wichtiger Beitrag für die
Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts.


Die Antigenselbsttests werden vom Land weiterhin gestellt. Schülerinnen und
Schüler erhalten das Testmaterial wie bisher über die Schule und wenden dies
im Bedarfsfall zu Hause an. Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund
offenkundiger Symptome ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-
Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die
Schülerin oder den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit
einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf einen Test in der Schule kann wie
bisher in der Regel verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der
Erziehungsberechtigten vorliegt, dass am selben Tag bereits zu Hause vor dem
Schulbesuch ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.
Ich vertraue hier weiterhin auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus,
dass Sie Ihre Kinder nur gesund bzw. - bei leichten Erkältungssymptomen -
nur mit einem negativen Selbsttestergebnis in die Schule schicken.


Angesichts der aktuellen Lage der Gasversorgung erreichen uns immer mehr
Anfragen, inwieweit Schulen von den Energieeinsparungen betroffen sind.
Aufgrund der angespannten Energieversorgung und deren negativen
Auswirkungen auf uns als Bürgerinnen und Bürger, auf die Wirtschaft und die
Industrie sind wir alle gefordert, Energie einzusparen.
Gleichwohl muss auch in dieser Zeit die Funktionsfähigkeit der Schulen unter
Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler
sowie der Beschäftigten und eines gesunden Lernklimas weiterhin erhalten
bleiben. Daher gehören nach der Einschätzung der Bundesnetzagentur
Schulen zu den sogenannten „geschützten Kunden“. Zur Erläuterung, was dies
bedeutet, haben wir Ihnen im Bildungsportal weitergehende Informationen über
die aktuelle Rechtslage eingestellt
(www.url.nrw/schulbetrieb-enerqieversorqunqskrise).

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
seitens des Ministeriums setzen wir alles daran, dass wir die Heraus
forderungen auch im Herbst und Winter gemeinsam gut bewältigen, wenn wir
uns weiterhin alle so bewusst und verantwortungsvoll verhalten, wie wir das
gemeinsam in den vergangenen Monaten auch geschafft haben. Daher
nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir schöne, erholsame Herbstferien.

 

 

 

 

 

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Sponsorenlauf 23.09.2022 im Rheinvorland

Heute wanderte die ganze Schule ins Rheinvorland und sammelte fleißig Stempel für 
unser neues ´Grünes Klassenzimmer´.
Dabei begleiteten uns viele Elternhelfer.
Vielen Dank!!!



   

   

   


   

   

   

   

   

   

   







 

 

 

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Trommelprojekt 05.09./07.09.22

Am 05.09. und 07.9.2022 findet an der Marktschule 

ein Trommelprojekt statt. 

Zu Gast ist dann bei uns der ´Trommelzauber´.

Finanziert wird dieses Projekt aus den Geldern

des Aktionsprogramms ´Ankommen und Aufholen´.

Infos zu Trommelzauber















 

 







 

 

 

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Einschulung  Schuljahr 2023/24

an der GGS Marktstr.

 

 

Liebe Kindergarteneltern, bald ist es wieder so weit. Die Anmeldungen für die Schulneulinge im nächsten Schuljahr finden statt am

 

Montag, 24.10.2022 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Dienstag, 25.10.2022 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Mittwoch, 26.10.2022 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Donnerstag, 27.10.2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Zur Anmeldung bringen Sie bitte den orangen Anmeldebogen der Stadt Duisburg, das Stammbuch/Geburtsurkunde, den Masernimpfnachweis und ganz wichtig Ihr Kind mit.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit, betreten Sie das Haus bitte mit Mund-Nasen-Schutz.

 

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, lassen Sie sich bitte ab dem 17.10.2022 telefonisch einen Termin bei uns geben.

Telefon    02065/41396

 

Das Team der GGS Marktstr.

Christine Scherer

 

Wir bitten Sie, dass Haus  nicht vor dem Termin zu betreten.

Falls Sie Fragen zur Schule haben melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.

 

 

 

 

 

 

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Einschulung 11.08.2022








 














 

 

 

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Corona-Maßnahmen ab dem 10.08.2022

Elternbrief vom Schulministerium 28.07.2022

 

 

An die

Eltern und Erziehungsberechtigten
aller Schülerinnen und Schüler 2022

 

Corona-Maßnahmen in Schulen ab dem 10. August 2022

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

heute wende ich mich an Sie, um Sie frühzeitig über die Corona-Maßnahmen in den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 10. August 2022 zu informieren.

Die aktuelle Pandemiesituation zeichnet sich zwar durch hohe Infektionszahlen aus, aber die Zahl schwerer und insbesondere intensivmedizinisch zu behandelnder Erkrankungsfälle bleibt weiterhin stabil auf einem geringen Niveau. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung - und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften - durch Impfungen und bereits durchgemachte Infektionen deutlich zugenommen hat.

Dies ermöglicht derzeit ein öffentliches Leben ohne größere Einschränkungen bzw. weitgehende Schutzmaßnahmen. Der Eigenverantwortung der Menschen und ihren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus kommt in dieser Phase der Pandemie eine zentrale Bedeutung zu. Dies gilt gleichermaßen für das Leben im Alltag wie auch in der Schule.

Klar ist, dass eine Infektion mit den aktuell dominanten Virusvarianten zu Symptomen führen kann, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Dies unterscheidet COVID-19 zwar nicht von anderen Erkrankungen, kann aber bei gleichzeitiger Betroffenheit einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften für den Unterrichtsbetrieb eine besondere Belastung bedeuten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, auch eigenverantwortlich weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen und auf diese Weise dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. So tritt auch in der Schule ein eigenverantwortlicher Umgang mit dem Virus stärker in den Vordergrund und wird durch die Schulen aktiv unterstützt: 

Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich ist.

Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen.

Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten.

Bei der neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass ich Sie als Eltern darum bitte, Ihr Kind im Verdachtsfall - d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19-Symptome wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur - vor Antritt des Schulweges selbst zu testen und gegebenenfalls zuhause zu behalten.

Die hierfür benötigten Antigenselbsttests werden vom Land zur Verfügung gestellt. Das Verfahren sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler das Testmaterial über die Schule erhalten und dies bei Bedarf im häuslichen Umfeld im Zuge einer freiwilligen Testung anwenden.

Am ersten Unterrichtstag besteht die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen. Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf den Test kann in der Regel dann verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause bereits durchgeführt wurde.

Eltern wird somit die Möglichkeit eröffnet, grundsätzlich eine Testung ihrer Kinder in der Schule auch bei Symptomen zu vermeiden, wenn sie die Schule über die vor dem Schulbeginn zuhause durchgeführte Testung und das negative Testergebnis formlos unterrichten. In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule.

 

Liebe Eltern!

Bei der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Schule baue ich auf die von

Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den übrigen Beteiligten an

Schule.

Ich bin mir sicher, dass wir die Pandemie in Schulen eindämmen sowie nach und nach

zurückdrängen können, wenn jeder für sich und andere Verantwortung übernimmt. Wie dies

geht, wissen wir alle. Jetzt kommt es darauf an, dies mit Augenmaß und Verstand auch

umzusetzen. Uns alle eint das Ziel, die Schulen als Lern- und Begegnungsort offen zu

halten.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten und gesunden Schulstart in das

Schuljahr 2022/2023.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Feller