Berichte aus den Klassen | |||||
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NEWSLETTER Förderverein |
Einschulung 11.08.2022
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Corona-Maßnahmen
ab dem 10.08.2022
Elternbrief
vom Schulministerium 28.07.2022
An die
Corona-Maßnahmen
in Schulen ab dem 10. August 2022
Liebe
Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Die
aktuelle Pandemiesituation zeichnet sich zwar durch hohe Infektionszahlen aus, aber die Zahl schwerer und insbesondere
intensivmedizinisch zu behandelnder Erkrankungsfälle bleibt weiterhin
stabil auf einem geringen Niveau. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in
der Bevölkerung - und damit auch unter Schülerinnen und
Schülern sowie Lehrkräften - durch Impfungen und
bereits durchgemachte Infektionen deutlich zugenommen hat.
Dies ermöglicht derzeit ein öffentliches Leben ohne größere
Einschränkungen bzw. weitgehende Schutzmaßnahmen. Der
Eigenverantwortung der Menschen und ihren
Erfahrungen im Umgang mit dem Virus kommt in dieser Phase der Pandemie eine zentrale Bedeutung zu. Dies gilt
gleichermaßen für das Leben im Alltag wie auch in der
Schule.
Klar ist,
dass eine Infektion mit den aktuell dominanten Virusvarianten zu Symptomen führen kann, die eine Teilnahme am
Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Dies
unterscheidet COVID-19 zwar nicht von anderen Erkrankungen,
kann aber bei gleichzeitiger Betroffenheit einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften für den
Unterrichtsbetrieb eine besondere Belastung bedeuten.
Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich
ist.
Regelmäßiges
Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen.
Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten.
Bei der
neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass ich
Sie als Eltern darum bitte, Ihr Kind im Verdachtsfall -
d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19-Symptome wie beispielsweise Husten,
Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur - vor
Antritt des Schulweges selbst zu testen und
gegebenenfalls zuhause zu behalten.
Die
hierfür benötigten Antigenselbsttests werden vom Land zur Verfügung gestellt. Das Verfahren sieht vor, dass die Schülerinnen
und Schüler das Testmaterial über die Schule erhalten und dies
bei Bedarf im häuslichen Umfeld im Zuge einer freiwilligen
Testung anwenden.
Am ersten
Unterrichtstag besteht die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu
testen. Sollte sich bei einem Kind in der Schule
aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein
begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben, wird die
zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin
bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf den Test kann
in der Regel dann verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der
Erziehungsberechtigten vorliegt, dass ein
Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause bereits durchgeführt wurde.
Eltern
wird somit die Möglichkeit eröffnet, grundsätzlich eine Testung ihrer Kinder in der Schule auch bei Symptomen zu vermeiden,
wenn sie die Schule über die vor dem Schulbeginn zuhause
durchgeführte Testung und das negative Testergebnis
formlos unterrichten. In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im
Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule.
Liebe Eltern!
Bei der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Schule baue ich auf die von
Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den übrigen Beteiligten an
Schule.
Ich bin mir sicher, dass wir die Pandemie in Schulen eindämmen sowie nach und nach
zurückdrängen können, wenn jeder für sich und andere Verantwortung übernimmt. Wie dies
geht, wissen wir alle. Jetzt kommt es darauf an, dies mit Augenmaß und Verstand auch
umzusetzen. Uns alle eint das Ziel, die Schulen als Lern- und Begegnungsort offen zu
halten.
Schuljahr 2022/2023.
Dorothee Feller
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Sportfest 03.06.2022
und Verleihung der Ehrenurkunden
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