Berichte aus den Klassen | |||||
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NEWSLETTER Förderverein |
Sportfest, 26.5.2023
Auch in diesem Jahr haben wir bei unserem Sportfest alles gegeben.
Die Lehrer hatten alles vorbereitet.
Mit der tollen Hilfe lieber Eltern
konnten wir unser Sportfest durchführen.
Es wurde geworfen, gerannt und gesprungen.
Wie immer hatten wir viel Spaß!
TRIXITT Sporttag 21.04.2023
Karneval 17.02.2023
Verabschiedung Frau Scherer 31.01.2023
Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen
Stand 25.01.2023
Liebe
Eltern,
liebe
Erziehungsberechtigte,
heute
wende ich mich an Sie, um Sie über die Folgen der am 31. Januar 2023 auslaufenden Coronaverordnungen für unsere
Schulen zu informieren. Fast drei
Jahre hat der Umgang mit dem Coronavirus unseren Alltag und insbesondere das Schulleben erheblich geprägt. Uns
allen ist es durch eine gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit gemeinsam gelungen, im Schulalltag gut durch den Herbst
und den Winter zu kommen. Für Ihr Engagement und Ihre
Unterstützung danke ich Ihnen sehr herzlich.
Die
aktuelle Situation ermöglicht es uns nun, verantwortlich einen großen Schritt wieder hin zu einer gelebten Normalität
im Schulbereich zu gehen. Die Immunisierung in der Bevölkerung - und damit
auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräften - durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion besteht auf
einem hohen Niveau.
Die
aktuellen Änderungen in Nordrhein-Westfalen korrespondieren mit vergleichbaren Anpassungen der Coronaschutzregeln
in fast allen anderen Bundesländern. Mit dem 31. Januar 2023 werden daher auch die für den Schulbereich relevanten Verordnungen
in ihrer aktuellen Form auslaufen.
In
Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind ab dem
1. Februar 2023 folgende Punkte für Sie von besonderer Bedeutung:
Die
regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen
Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch
nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden -
bis die Bestände aufgebraucht sind.
In
unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.
Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert;
Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. Sie, die Eltern und Erziehungsberechtigten, entscheiden, wie in den
vergangenen Monaten eigenverantwortlich. Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt
ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird
positiv getesteten Personen ab dem 1, Februar 2023 dringend empfohlen, für
einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen
außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog.
OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für
Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus
medizinischen oder, sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske
tragen können. An den Schulen gelten im Übrigen
die allgemeingültigen Hygieneregeln.
Es gilt
weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Ich vertraue hier auf Ihre
Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund
die Schule besuchen.
Nur bei
begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches
Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz).
Die
bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion
sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören
zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch
durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst
gering bleiben
Wir
werden gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Entwicklungen weiter intensiv
verfolgen. Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, sind wir
jederzeit in der Lage, entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu
geben.
Über das
Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) werden wir auch weiterhin aktuelle Informationen zur
Verfügung stellen. Der nun gewählte Schritt hin zu einer gelebten
Normalität im Schulalltag ist vor dem Hintergrund der medizinischen und
gesellschaftlichen Entwicklungen konsequent und trägt für alle am Schulleben Beteiligten zu einem verantwortungsvollen Schulalltag
bei.
Ich
bedanke mich ausdrücklich für Ihr Engagement in dieser für die gesamte Gesellschaft sehr fordernden Zeit und wünsche
Ihnen weiterhin alles Gute.
Mit
freundlichen Grüßen
Dorothee Feller
Ministerin für Schule und Bildung des Landes
Nordrhein-Westfalen
Weihnachtsgottesdienst 22.12.2022
Zum Abschluss des Jahres 2022 feierten wir am letzten Schultag
unseren ökumenischen Gottesdienst.
Die Dorfkirche war gut gefüllt und es herrschte eine schöne Stimmung.
Die Kinder der Stufe 4 bescherten uns allen eine schöne Einstimmung auf
das Weihnachtsfest!
Theaterstück in der Aula, 06.12.2022
"Der Weihnachtstannenmantelbaum"
gesponsert vom Förderverein
Noch ein Türchen im Adventskalender öffnen und dann ist
endlich Weihnachten! Gebrr kann es kaum noch abwarten!
Da brennen Weihnachtskerzen, da isst man Weihnachtskekse und
trinkt Weihnachtspunsch, da erzählt man Weihnachtsmärchen
und packt
Weihnachtsgeschenke unterm Weihnachtsbaum aus.
Und jeden Moment muss Grimm mit dem Tannenbaum da sein. Aber
was für eine Enttäuschung, er hat keinen Tannenbaum mehr
bekommen, alle
ausverkauft, alle weg. Weihnachten ohne Weihnachtsbaum, das ist für Gebrr kein
Weihnachten.
Um Gebrr zu trösten, erzählt Grimm ihr das Märchen vom
Tannenbaum, das sich allerdings auch als traurig erweist.
Trotzdem sind die
beiden schnell mitten in der Geschichte, schlüpfen in die Rollen und schaffen
es, trotz des traurigen Märchens
zu einem glücklichem Ende zu kommen: mit
Weihnachtskerzen, Weihnachtskeksen, Weihnachtspunsch und Weihnachtsgeschenke
unterm Weihnachtsbaum.
20. Nikolaus – Fußballturnier an der GGS ´Marktstr.´
Am 02.12.2022 war die
GGS ´Marktstr.´
Nach einer Coronapause in den letzten Jahren trafen
um den begehrten
Wanderpokal für ein Jahr
Nach 11 Wochen
schweißtreibenden Trainings waren wir alle hochmotiviert in dieses Turnier
gegangen.
In vielen spannenden Spielen zeigten alle Kinder großen Teamgeist und erreichten einen sensationellen 1. Platz.
Platz |
Mannschaft |
Punkte |
Tore |
1. |
GGS ´Marktschule´ | 14 | 9 : 2 |
2. |
GGS ´Borgschenhof´ | 13 | 12 : 4 |
3. |
GGS ´Gerhart-Hauptmann´ | 3 | 1 : 6 |
4. |
GGS ´van Gogh Schule´ | 2 | 2 : 12 |
St. Martin 18.11.2022
Absage Infoabend weiterführende Schulen
Liebe Eltern der Stufe 4,
wegen steigender Coronazahlen haben wir zusammen mit den umliegenden Grundschulen beschlossen, dass der Infoabend Stufe 4 nicht in Präsenz stattfindet, sondern dass Sie alle Informationen schriftlich erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Die Klassenlehrerinnen der Stufe 4
Elternbrief vom Schulministerium 30.09.2022
Corona-
und Energiesparmaßnahmen an Schulen
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über
mögliche neue Regelungen
im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den
aktuell diskutierten
Energiesparmaßnahmen in Schulen zu informieren.
Im Hinblick auf eine mögliche Intensivierung des
Infektionsgeschehens im
Herbst und Winter hat der Bundesgesetzgeber das
Infektionsschutzgesetz
(IfSG) geändert und den Ländern die Möglichkeit zur
Festlegung von
Schutzmaßnahmen eröffnet. Das Gesetz enthält nun
folgende, für Schulen
bedeutsame Änderungen:
Die Länder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis
zum 7. April 2023 für
Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und
für Beschäftigte in
Schulen unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht
vorsehen. Die
Klassen 1 bis 4 sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Landesregierung
wird entsprechend der Vorgabe im neuen
Infektionsschutzgesetz von dieser
Ermächtigung Gebrauch machen, sofern das Infektionsgeschehen
dies
erfordert. In diesem Fall werden die Schulen
rechtzeitig darüber informiert.
Zunächst einmal bleibt es aber auch nach den
Herbstferien 2022 bei der bisher
ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Unser wichtigstes Ziel bleibt weiterhin, den
Schulbetrieb und Präsenzunterricht
durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die
Entwicklung der Kompetenzen
und für die psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen
und Schüler besonders
wichtig ist.
In Bezug
auf die Teststrategie bleibt es nach den Herbstferien - wie zuletzt
bereits gut eingespielt und erfolgreich praktiziert -
bei der Empfehlung der
anlassbezogenen Testungen im häuslichen Umfeld, d.h.
nur im Verdachtsfall
soll wie auch bisher getestet werden. In diesem
Zusammenhang vielen Dank
an Sie für Ihren besonnenen und vertrauensvollen
Umgang mit den Testungen
zu Hause! Ihr guter Umgang mit den Testungen ist ein
wichtiger Beitrag für die
Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts.
Die Antigenselbsttests werden vom Land weiterhin
gestellt. Schülerinnen und
Schüler erhalten das Testmaterial wie bisher über die
Schule und wenden dies
im Bedarfsfall zu Hause an. Sollte sich bei einem Kind
in der Schule aufgrund
offenkundiger Symptome ein begründeter Verdacht auf
eine mögliche Corona-
Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder
Betreuungsperson die
Schülerin oder den Schüler darum bitten, eine
anlassbezogene Testung mit
einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf einen Test in
der Schule kann wie
bisher in der Regel verzichtet werden, wenn eine
Bestätigung der
Erziehungsberechtigten vorliegt, dass am selben Tag
bereits zu Hause vor dem
Schulbesuch ein Test mit negativem Ergebnis
durchgeführt wurde.
Ich vertraue hier weiterhin auf Ihre
Eigenverantwortung und gehe davon aus,
dass Sie Ihre Kinder nur gesund bzw. - bei leichten
Erkältungssymptomen -
nur mit einem negativen Selbsttestergebnis in die
Schule schicken.
Angesichts der aktuellen Lage der Gasversorgung
erreichen uns immer mehr
Anfragen, inwieweit Schulen von den
Energieeinsparungen betroffen sind.
Aufgrund der angespannten Energieversorgung und deren
negativen
Auswirkungen auf uns als Bürgerinnen und Bürger, auf
die Wirtschaft und die
Industrie sind wir alle gefordert, Energie
einzusparen.
Gleichwohl muss auch in dieser Zeit die
Funktionsfähigkeit der Schulen unter
Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der
Schülerinnen und Schüler
sowie der Beschäftigten und eines gesunden Lernklimas
weiterhin erhalten
bleiben. Daher gehören nach der Einschätzung der
Bundesnetzagentur
Schulen zu den sogenannten „geschützten Kunden“. Zur
Erläuterung, was dies
bedeutet, haben wir Ihnen im Bildungsportal
weitergehende Informationen über
die aktuelle Rechtslage eingestellt
(www.url.nrw/schulbetrieb-enerqieversorqunqskrise).
Liebe Eltern, liebe
Erziehungsberechtigte,
seitens des Ministeriums setzen wir alles daran,
dass wir die Heraus
forderungen auch im Herbst und Winter gemeinsam
gut bewältigen, wenn wir
uns weiterhin alle so bewusst und
verantwortungsvoll verhalten, wie wir das
gemeinsam in den vergangenen Monaten auch
geschafft haben. Daher
nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir schöne,
erholsame Herbstferien.
Sponsorenlauf 23.09.2022 im Rheinvorland
Heute
wanderte die ganze Schule ins Rheinvorland und
sammelte fleißig Stempel für
unser neues ´Grünes Klassenzimmer´.
Dabei begleiteten uns viele Elternhelfer.
Vielen Dank!!!
Trommelprojekt 05.09./07.09.22
Am 05.09. und 07.9.2022 findet an der Marktschule
ein Trommelprojekt statt.
Zu Gast ist dann bei uns der ´Trommelzauber´.
Finanziert wird dieses Projekt aus den Geldern
des Aktionsprogramms ´Ankommen und Aufholen´.
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Einschulung Schuljahr 2023/24
an
der GGS Marktstr.
Liebe
Kindergarteneltern, bald ist es wieder so weit. Die Anmeldungen für die
Schulneulinge im nächsten Schuljahr finden statt am
Montag, 24.10.2022 von
10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, 25.10.2022 von
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch, 26.10.2022 von
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag, 27.10.2022 von
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zur
Anmeldung bringen Sie bitte den orangen Anmeldebogen der Stadt Duisburg, das
Stammbuch/Geburtsurkunde, den Masernimpfnachweis und ganz wichtig Ihr Kind mit.
Zu
Ihrer eigenen Sicherheit, betreten Sie das Haus bitte mit Mund-Nasen-Schutz.
Das
Team der GGS Marktstr.
Christine
Scherer
Wir
bitten Sie, dass Haus nicht vor dem
Termin zu betreten.
Falls
Sie Fragen zur Schule haben melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
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Einschulung 11.08.2022
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Corona-Maßnahmen
ab dem 10.08.2022
Elternbrief
vom Schulministerium 28.07.2022
An die
Corona-Maßnahmen
in Schulen ab dem 10. August 2022
Liebe
Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Die
aktuelle Pandemiesituation zeichnet sich zwar durch hohe Infektionszahlen aus, aber die Zahl schwerer und insbesondere
intensivmedizinisch zu behandelnder Erkrankungsfälle bleibt weiterhin
stabil auf einem geringen Niveau. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in
der Bevölkerung - und damit auch unter Schülerinnen und
Schülern sowie Lehrkräften - durch Impfungen und
bereits durchgemachte Infektionen deutlich zugenommen hat.
Dies ermöglicht derzeit ein öffentliches Leben ohne größere
Einschränkungen bzw. weitgehende Schutzmaßnahmen. Der
Eigenverantwortung der Menschen und ihren
Erfahrungen im Umgang mit dem Virus kommt in dieser Phase der Pandemie eine zentrale Bedeutung zu. Dies gilt
gleichermaßen für das Leben im Alltag wie auch in der
Schule.
Klar ist,
dass eine Infektion mit den aktuell dominanten Virusvarianten zu Symptomen führen kann, die eine Teilnahme am
Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Dies
unterscheidet COVID-19 zwar nicht von anderen Erkrankungen,
kann aber bei gleichzeitiger Betroffenheit einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften für den
Unterrichtsbetrieb eine besondere Belastung bedeuten.
Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich
ist.
Regelmäßiges
Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen.
Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten.
Bei der
neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass ich
Sie als Eltern darum bitte, Ihr Kind im Verdachtsfall -
d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19-Symptome wie beispielsweise Husten,
Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur - vor
Antritt des Schulweges selbst zu testen und
gegebenenfalls zuhause zu behalten.
Die
hierfür benötigten Antigenselbsttests werden vom Land zur Verfügung gestellt. Das Verfahren sieht vor, dass die Schülerinnen
und Schüler das Testmaterial über die Schule erhalten und dies
bei Bedarf im häuslichen Umfeld im Zuge einer freiwilligen
Testung anwenden.
Am ersten
Unterrichtstag besteht die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu
testen. Sollte sich bei einem Kind in der Schule
aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein
begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben, wird die
zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin
bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf den Test kann
in der Regel dann verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der
Erziehungsberechtigten vorliegt, dass ein
Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause bereits durchgeführt wurde.
Eltern
wird somit die Möglichkeit eröffnet, grundsätzlich eine Testung ihrer Kinder in der Schule auch bei Symptomen zu vermeiden,
wenn sie die Schule über die vor dem Schulbeginn zuhause
durchgeführte Testung und das negative Testergebnis
formlos unterrichten. In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im
Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule.
Liebe Eltern!
Bei der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Schule baue ich auf die von
Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den übrigen Beteiligten an
Schule.
Ich bin mir sicher, dass wir die Pandemie in Schulen eindämmen sowie nach und nach
zurückdrängen können, wenn jeder für sich und andere Verantwortung übernimmt. Wie dies
geht, wissen wir alle. Jetzt kommt es darauf an, dies mit Augenmaß und Verstand auch
umzusetzen. Uns alle eint das Ziel, die Schulen als Lern- und Begegnungsort offen zu
halten.
Schuljahr 2022/2023.
Dorothee Feller